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   VGH Bayern, 20.02.2017 - 11 CS 16.2605   

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https://dejure.org/2017,6204
VGH Bayern, 20.02.2017 - 11 CS 16.2605 (https://dejure.org/2017,6204)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.02.2017 - 11 CS 16.2605 (https://dejure.org/2017,6204)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Februar 2017 - 11 CS 16.2605 (https://dejure.org/2017,6204)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit des Inhabers zum Führen eines Kfz im Straßenverkehr; Besitz von Betäubungsmitteln als Indiz für die Einnahme von Betäubungsmitteln (hier: Ecstasy)

  • rewis.io

    Erfolglose Beschwerde gegen sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens; Besitz von Ecstasy; Strafrechtliche Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; längerer Zeitraum zwischen dem festgestellten Besitz und der Gutachtensanordnung

  • rechtsportal.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit des Inhabers zum Führen eines Kfz im Straßenverkehr; Besitz von Betäubungsmitteln als Indiz für die Einnahme von Betäubungsmitteln (hier: Ecstasy)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2017 - 11 CS 16.2605
    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur dann zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78).
  • VGH Bayern, 22.01.2008 - 11 CS 07.2766

    Wiedereinsetzung; Anforderung eines fachärztlichen Gutachtens; Verdachtsmomente

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2017 - 11 CS 16.2605
    1.1 Weil § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV als Indiz für die Einnahme von Betäubungsmitteln deren Besitz genügen lässt, muss dieser Besitz konkret nachgewiesen werden (BayVGH, B.v. 22.1.2008 - 11 CS 07.2766 - juris).
  • VGH Bayern, 11.02.2019 - 11 CS 18.1808

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Dabei muss der Besitz konkret nachgewiesen sein (BayVGH, B.v. 20.2.2017 - 11 CS 16.2605 - juris Rn. 11; B.v. 31.5.2011 - 11 CS 11.459 - juris Rn. 10 m.w.N.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 14 FeV Rn. 17).
  • VGH Bayern, 28.08.2018 - 11 ZB 17.1691

    Anordnung eines ärztlichen Gutachtens zur Fahreignung zur Klärung des

    Die Beschwerde des Klägers wies der Senat mit Beschluss vom 20. Februar 2017 (11 CS 16.2605) zurück.

    Auch führt der Umstand, dass in der rechtlichen Würdigung des Bescheids mehrmals von Amphetaminbesitz die Rede war, aus den bereits im Beschwerdeverfahren (11 CS 16.2605) dargelegten Gründen nicht zur formellen oder materiellen Rechtswidrigkeit des Bescheids.

    Durch die zweimalige Aufhebung des Fahrerlaubnisentziehungsbescheids ist auch kein schutzwürdiges Vertrauen entstanden, dass die Behörde die Maßnahme - in formell und materiell ordnungsgemäßer Weise - nicht wieder ergreift (BayVGH, B.v. 20.2.2017 - 11 CS 16.2605 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 31.07.2019 - 11 CS 19.1101

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Gutachtens

    Abgesehen davon, dass es auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der Begründung nicht ankommt, da es sich bei dem Begründungszwang des § 80 Abs. 3 VwGO um eine formelle und keine materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Vollzugsanordnung handelt (Hoppe, a.a.O. Rn. 54 f.; Bostedt in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2016, § 80 Rn. 81), begegnet die behördliche Annahme, dass einem nicht fahrgeeigneten Kraftfahrer im Hinblick auf die damit für die Allgemeinheit verbundenen erheblichen Gefahren die Fahrerlaubnis ungeachtet des Gewichts seines persönlichen Interesses an der Teilnahme am individuellen Straßenverkehr (vgl. OVG NW, B.v. 22.1.2001 - 19 B 1757/00 u.a. - juris Rn. 17) nicht bis zum Eintritt der Bestandskraft des Entziehungsbescheids belassen werden kann, keinen Bedenken (stRspr des Senats, vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2017 - 11 CS 16.2605 - juris Rn. 20; B.v. 22.10.2015 - 11 CS 15.1963 - juris Rn. 14; B.v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 29.09.2021 - 11 CS 21.2064

    Erfolgreiche Beschwerde gegen Sofortvollzug der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Die sämtliche Betäubungsmittel einschließende Fragestellung in der Beibringungsanordnung hat die Rechtsprechung jedenfalls beim Besitz einer sog. harten Droge (§ 14 Abs. 1 Satz 2 FeV) - hier Amphetamin - oder bei Anhaltspunkten für die Einnahme einer harten Droge (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV) bisher nicht beanstandet (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 2, 4; B.v. 20.2.2017 - 11 CS 16.2605 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 04.07.2019 - 11 CS 19.1041

    Nichtbeibringung eines Gutachtens zur Klärung einer Alkoholabhängigkeit und des

    Abgesehen davon, dass es auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der Begründung nicht ankommt, da es sich bei dem Begründungszwang des § 80 Abs. 3 VwGO um eine formelle und keine materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Vollzugsanordnung handelt (Hoppe, a.a.O. Rn. 54 f.; Bostedt in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2016, § 80 Rn. 81), begegnet die behördliche Annahme, dass einem nicht fahrgeeigneten Kraftfahrer im Hinblick auf die damit für die Allgemeinheit verbundenen erheblichen Gefahren die Fahrerlaubnis ungeachtet des Gewichts seines persönlichen Interesses an der Teilnahme am individuellen Straßenverkehr (vgl. OVG NW, B.v. 22.1.2001 - 19 B 1757/00 u.a. - juris Rn. 17) nicht bis zum Eintritt der Bestandskraft des Entziehungsbescheids belassen werden kann, keinen Bedenken (stRspr des Senats, vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2017 - 11 CS 16.2605 - juris Rn. 20; B.v. 22.10.2015 - 11 CS 15.1963 - juris Rn. 14; B.v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 22.01.2019 - 11 CS 18.1429

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmittelkonsums

    Dabei muss der Besitz konkret nachgewiesen sein (BayVGH, B.v. 20.2.2017 - 11 CS 16.2605 - juris Rn. 11; B.v. 31.5.2011 - 11 CS 11.459 - juris Rn. 10 m.w.N.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 14 FeV Rn. 17).
  • VG Regensburg, 12.11.2020 - RO 8 S 20.870

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelhafter Mitwirkung an einem

    Dabei muss der Besitz konkret nachgewiesen sein (BayVGH, B.v. 11.02.2019, 11 CS 18.1808; B. v. 20.2.2017 - 11 CS 16.2605 - juris Rn.11; B. v. 31.5.2011 - 11 CS 11.459 - juris Rn.10 m. w. N.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 14 FeV Rn.17).
  • VGH Bayern, 15.01.2021 - 11 CS 20.2789

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Verweigerung der Mitwirkung an einem wegen

    Diese sämtliche Betäubungsmittel einschließende Fragestellung hat die Rechtsprechung, soweit ersichtlich, jedenfalls beim Besitz einer sog. harten Droge (§ 14 Abs. 1 Satz 2 FeV) oder bei Anhaltspunkten für die Einnahme einer harten Droge (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV) bisher nicht beanstandet (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 2, 4; B.v. 20.2.2017 - 11 CS 16.2605 - juris Rn. 4).
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